Praxis · Stand Oktober 2026 · Lesezeit 5 Minuten
20, 25 oder 30 Stunden: was bei 3.000 € Vollzeit-Brutto netto bleibt
Bei 3.000 € Brutto in Vollzeit (40 Std.) bleiben in Teilzeit geschätzt: 20 Stunden ≈ 1.207 € netto, 25 Stunden ≈ 1.418 €, 30 Stunden ≈ 1.633 € (Steuerklasse I, Stand Oktober 2026). Das Netto sinkt langsamer als die Stunden — dank Progression und Midijob-Bereich.

Die Netto-Tabelle im Überblick
Alle Werte gehen von 3.000 € Brutto bei 40 Wochenstunden aus. Das Teilzeit-Brutto entsteht anteilig: Brutto × Teilzeitstunden ÷ 40. Danach rechnet unser Modell mit den Abgaben-Annahmen 2026:
| Wochenstunden | Brutto | Netto (geschätzt) | Netto-Quote | Netto pro Stunde |
|---|---|---|---|---|
| 40 (Vollzeit) | 3.000 € | ≈ 2.067 € | 69 % | ≈ 11,93 € |
| 30 | 2.250 € | ≈ 1.633 € | 73 % | ≈ 12,56 € |
| 25 | 1.875 € | ≈ 1.418 € | 76 % | ≈ 13,08 € |
| 20 | 1.500 € | ≈ 1.207 € | 80 % | ≈ 13,93 € |
Annahmen: Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Kinder, gesetzlich versichert (14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag), Nordrhein-Westfalen, Rechenstand 2026. Andere Konstellationen verschieben die Werte — deshalb lohnt der eigene Durchlauf im Rechner.
Warum sinkt das Netto langsamer als die Stunden?
Zwei Effekte arbeiten für dich. Erstens die Steuerprogression: Ein niedrigeres Jahresbrutto rutscht in niedrigere Steuersätze, bei 1.500 € Monatsbrutto fällt kaum noch Lohnsteuer an. Zweitens der Midijob-Übergangsbereich: Zwischen 603 € und 2.000 € Monatsbrutto zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialabgaben. Bei 20 und 25 Stunden greift dieser Bereich in unserem Beispiel — die Abgabenlast sinkt spürbar. Das Ergebnis: Halbierung der Stunden (40 auf 20) senkt das Netto nur um rund 42 Prozent, und der Netto-Stundenlohn steigt von rund 11,93 € auf 13,93 €.
Beispiel im Detail: 25 Stunden, 1.875 € Brutto
So setzt sich die Schätzung für das 25-Stunden-Modell zusammen (Midijob-Übergangsbereich, reduzierte Arbeitnehmer-Bemessung): Rentenversicherung rund 169 €, Krankenversicherung rund 159 €, Pflegeversicherung rund 44 €, Arbeitslosenversicherung rund 24 €, Lohnsteuer rund 61 €, Solidaritätszuschlag 0 €. Zusammen etwa 457 € Abzüge — es bleiben rund 1.418 € netto. Auffällig: Die Lohnsteuer ist bei diesem Brutto schon klein, den größten Block machen die Sozialversicherungen aus. Genau deshalb wirkt der Midijob-Übergangsbereich hier so stark, denn er senkt die Bemessung der Sozialabgaben, nicht die Steuer.
Zum Vergleich: In Vollzeit bei 3.000 € Brutto liegt allein die Lohnsteuer deutlich höher, und der Übergangsbereich greift gar nicht. Wer zwischen 25 und 30 Stunden schwankt, sollte beide Werte einmal konkret durchspielen — der Sprung von 1.875 € auf 2.250 € Brutto verlässt den Übergangsbereich, wodurch die Abgabenquote wieder steigt.
Ab wie vielen Stunden verlässt du den Übergangsbereich?
Der Übergangsbereich endet bei 2.000 € Monatsbrutto. Daraus lässt sich je nach Vollzeit-Gehalt die Stundengrenze ableiten (Vollzeit = 40 Stunden, Rechnung: 2.000 ÷ Vollzeit-Brutto × 40):
| Vollzeit-Brutto (40 Std.) | Stundengrenze für 2.000 € Brutto | Einordnung |
|---|---|---|
| 2.500 € | 32,0 Std. | bis 32 Std. im Übergangsbereich |
| 3.000 € | 26,7 Std. | 25 Std. noch drin, 30 Std. darüber |
| 3.500 € | 22,9 Std. | 20 Std. drin, 25 Std. darüber |
| 4.000 € | 20,0 Std. | nur 20 Std. an der Grenze |
Die Grenze ist eine reine Rechnung aus der Brutto-Obergrenze; ob und wie stark die Entlastung wirkt, hängt zusätzlich von Beitragssätzen und Zusatzbeitrag ab. Unterhalb von 603 € Monatsbrutto liegt die Minijob-Grenze, siehe Teilzeit und Midijob.
Was die Tabelle nicht zeigt
Der reine Monatsvergleich blendet Langfristeffekte aus: geringere Rentenpunkte, weniger Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung als Bemessungsgrundlage, oft anteilig gekürzte Sonderzahlungen. Auch Fahrtkosten und Betreuungskosten ändern sich mit dem Stundenmodell. Für die Gesamtentscheidung hilft der Vollzeit-Teilzeit-Vergleich; der Stundenmodell-Vergleich stellt 40, 35, 32, 30, 25 und 20 Stunden für drei Ausgangsgehälter nebeneinander.
So rechnest du deinen eigenen Fall
Ersetze die 3.000 € durch dein Vollzeit-Brutto und rechne anteilig: Brutto × gewünschte Stunden ÷ deine Vollzeitstunden. Trage das Ergebnis mit deiner Steuerklasse, deinem Bundesland und deinem Krankenkassen-Zusatzbeitrag in den Teilzeit-Rechner ein. Prüfe besonders den Bereich zwischen 603 € und 2.000 € Brutto: Dort verändert der Übergangsbereich die Abgaben deutlich.
Teilzeit-Netto im Rechner prüfen
Methodik, Quellen und Stand
Stand der Seite: 15.10.2026. Rechenmodell: Brutto anteilig aus 3.000 € bei 40 Wochenstunden, Lohnsteuer nach Steuerklasse I, Sozialabgaben mit 14,6 % allgemeinem Beitragssatz plus 2,9 % Zusatzbeitrag, Abgaben im Übergangsbereich nach den gesetzlichen Regeln für Midijobs. Die Grenzen von 603 € (Minijob) und 2.000 € (Übergangsbereich) stammen aus den Angaben der Minijob-Zentrale und der Deutschen Rentenversicherung für 2026. Die Werte sind gerundete Schätzungen; ein Zusatzbeitrag, der von 2,9 % abweicht, verschiebt das Netto um wenige Euro. Für 2027 kann sich der Zusatzbeitrag ändern, dann wird die Tabelle neu gerechnet.
FAQ
Wie viel Netto bleibt bei 20 Stunden und 3.000 € Vollzeit-Brutto?
Bei 20 Wochenstunden sinkt das Brutto auf 1.500 Euro; netto bleiben davon geschätzt rund 1.207 Euro (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, 0 Kinder, gesetzlich versichert mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag). Der Midijob-Übergangsbereich senkt hier die Sozialabgaben.
Warum sinkt das Netto langsamer als die Stunden?
Wegen der Steuerprogression und dem Midijob-Übergangsbereich: Bei geringerem Brutto greifen niedrigere Steuersätze und reduzierte Sozialabgaben. Von 40 auf 20 Stunden halbiert sich das Brutto, das Netto sinkt aber nur um rund 42 Prozent.
Sind die Werte eine verbindliche Lohnabrechnung?
Nein. Die Tabelle ist eine vereinfachte Schätzung mit den Rechenannahmen 2026 dieser Seite. Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinder, Bundesland und Krankenkassen-Zusatzbeitrag verschieben das Ergebnis. Verbindlich ist nur die Lohnabrechnung.
Hinweis: Alle Werte sind vereinfachte Schätzungen zur Orientierung (Rechenstand 2026) und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind Lohnabrechnung, Steuerbescheid und Auskünfte der zuständigen Stellen.
