Brutto Netto Teilzeit 30 Stunden berechnen
Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 · Lesezeit: 7–9 Min.

Kurzantwort
Von 40 auf 30 Stunden verlierst du ein Viertel der Arbeitszeit und meist auch ein Viertel des Bruttos – netto aber deutlich weniger. Bei 3.500 € Vollzeit-Brutto sinkt das Netto in unserer Modellrechnung von rund 2.349 € auf rund 1.852 €, also um etwa 498 € statt um 587 €. Gleichzeitig steigt der Netto-Stundenlohn von 13,55 € auf 14,24 €. Diese Seite vergleicht 40, 35, 32, 30, 25 und 20 Stunden nebeneinander, für drei verschiedene Ausgangsgehälter.
Alle Stundenmodelle nebeneinander
Eine einzelne Zahl hilft bei der Entscheidung wenig. Interessant wird es erst, wenn du siehst, was die Stufen dazwischen kosten. Die folgenden drei Tabellen zeigen dieselben sechs Stundenmodelle für drei typische Ausgangsgehälter. Die Spalte „Netto je Arbeitsstunde“ rechnet das Monatsnetto auf die tatsächlich geleisteten Stunden herunter (Wochenstunden mal 13 geteilt durch 3).
Ausgangslage 2.500 € Vollzeit-Brutto (40 Std.)
| Wochenstunden | Teilzeit-Brutto | Netto (geschätzt) | Weniger Netto | Netto je Arbeitsstunde |
|---|---|---|---|---|
| 40 (Vollzeit) | 2.500 € | 1.779 € | — | 10,26 € |
| 35 | 2.188 € | 1.596 € | −183 € | 10,52 € |
| 32 | 2.000 € | 1.484 € | −295 € | 10,70 € |
| 30 | 1.875 € | 1.427 € | −352 € | 10,98 € |
| 25 | 1.563 € | 1.267 € | −512 € | 11,70 € |
| 20 | 1.250 € | 1.073 € | −706 € | 12,38 € |
Ausgangslage 3.500 € Vollzeit-Brutto (40 Std.)
| Wochenstunden | Teilzeit-Brutto | Netto (geschätzt) | Weniger Netto | Netto je Arbeitsstunde |
|---|---|---|---|---|
| 40 (Vollzeit) | 3.500 € | 2.349 € | — | 13,55 € |
| 35 | 3.063 € | 2.103 € | −246 € | 13,87 € |
| 32 | 2.800 € | 1.953 € | −397 € | 14,08 € |
| 30 | 2.625 € | 1.852 € | −498 € | 14,24 € |
| 25 | 2.188 € | 1.596 € | −754 € | 14,73 € |
| 20 | 1.750 € | 1.366 € | −983 € | 15,76 € |
Ausgangslage 4.500 € Vollzeit-Brutto (40 Std.)
| Wochenstunden | Teilzeit-Brutto | Netto (geschätzt) | Weniger Netto | Netto je Arbeitsstunde |
|---|---|---|---|---|
| 40 (Vollzeit) | 4.500 € | 2.894 € | — | 16,70 € |
| 35 | 3.938 € | 2.591 € | −303 € | 17,08 € |
| 32 | 3.600 € | 2.405 € | −489 € | 17,34 € |
| 30 | 3.375 € | 2.279 € | −615 € | 17,53 € |
| 25 | 2.813 € | 1.960 € | −934 € | 18,09 € |
| 20 | 2.250 € | 1.633 € | −1.262 € | 18,84 € |
Alle Werte sind Schätzungen unseres Rechenmodells für Steuerklasse I in Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit 14,6 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Rechenstand 2026. Deine Lohnabrechnung kann abweichen.
Was die Zahlen zeigen
Drei Muster wiederholen sich in allen drei Tabellen. Erstens: Der Nettoverlust bleibt immer unter dem Bruttoverlust. Wer bei 4.500 € auf 30 Stunden geht, gibt 1.125 € Brutto ab, spürt netto aber nur rund 615 €. Ungefähr die Hälfte des verlorenen Bruttos wäre ohnehin an Steuer und Sozialabgaben gegangen.
Zweitens: Der Netto-Stundenlohn steigt mit jeder Reduzierung. Bei 2.500 € Ausgangsbrutto klettert er von 10,26 € auf 12,38 €, wenn du auf die halbe Stelle gehst. Jede Stunde, die du noch arbeitest, ist netto also mehr wert als vorher – das ist die Kehrseite der Steuerprogression.
Drittens: Der Sprung von 40 auf 35 Stunden ist der billigste. Er kostet je nach Gehalt 183 bis 303 € im Monat und bringt dafür fünf Wochenstunden, also rund 22 Stunden pro Monat. Wer unsicher ist, ob Teilzeit trägt, testet dieses Modell oft zuerst.
Ab wann das Modell kippt
Zwei Punkte verschieben das Ergebnis stärker als die Stundenzahl selbst.
Der Midijob-Übergangsbereich. Zwischen 603 und 2.000 € Monatsbrutto zahlst du reduzierte Arbeitnehmer-Sozialabgaben. In der Tabelle mit 2.500 € Ausgangsbrutto liegen die Modelle mit 30, 25 und 20 Stunden in diesem Bereich, in der 3.500-€-Tabelle nur die 20-Stunden-Zeile. Deshalb wirken die Nettowerte dort günstiger, als eine reine Prozentrechnung erwarten lässt. Wer knapp oberhalb von 2.000 € landet, sollte prüfen, ob ein bis zwei Stunden weniger ihn in den Übergangsbereich bringen. Mehr dazu auf der Seite Teilzeit und Midijob.
Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Er ist der einzige Abgabensatz, den du selbst beeinflussen kannst, und die Kassen unterscheiden sich deutlich. Der Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen; bei 2.625 € Teilzeit-Brutto kostet jeder Prozentpunkt Zusatzbeitrag rund 13 € im Monat. Trage deshalb deinen echten Satz in den Rechner ein, nicht den Vorgabewert.
Checkliste vor dem Wechsel auf 30 Stunden
- Ist das Brutto, das du einträgst, wirklich das Vollzeit-Brutto und nicht schon das gekürzte?
- Sinken Weihnachts- oder Urlaubsgeld anteilig mit? In vielen Verträgen ist das der Fall.
- Wie viele Urlaubstage bleiben? Bei gleichbleibender Fünf-Tage-Woche ändert sich nichts, bei vier Arbeitstagen wird der Urlaubsanspruch anteilig umgerechnet.
- Bleiben Zuschläge, Schichtzulagen oder ein Dienstwagen unverändert oder fallen sie weg?
- Verteilst du die 30 Stunden auf vier oder auf fünf Tage? Das entscheidet über gesparte Fahrt- und Betreuungskosten.
- Willst du später zurück auf Vollzeit? Dann prüfe vorher die Brückenteilzeit statt einer unbefristeten Verringerung.
Anspruch auf Teilzeit nach dem TzBfG
Die Reduzierung ist keine reine Verhandlungssache. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt dir einen Anspruch, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, dein Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate, und du meldest den Wunsch spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform an. Dabei sollst du auch angeben, wie die neue Arbeitszeit verteilt werden soll.
Der Arbeitgeber darf ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Lehnt er nicht rechtzeitig und schriftlich ab, verringert sich die Arbeitszeit wie von dir gewünscht. Wer die Reduzierung von vornherein befristen will, nutzt die Brückenteilzeit: ein bis fünf Jahre, danach automatische Rückkehr auf die alte Stundenzahl. Sie steht allerdings nur Beschäftigten in Betrieben mit in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmern offen. Die Abwägung zwischen beiden Wegen behandelt der Vollzeit-Teilzeit-Vergleich.
Diese Seite fasst die Rechtslage allgemein zusammen und ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft der Betriebsrat oder eine arbeitsrechtliche Beratung.
Häufige Fragen zu 30 Stunden Teilzeit
Sind 30 Stunden Teilzeit?
Ja. Wenn die betriebliche Vollzeit 40 Stunden beträgt, sind 30 Wochenstunden ein Teilzeitmodell mit 75 Prozent der Arbeitszeit. Teilzeit ist nicht an eine feste Stundenzahl gebunden, sondern daran, dass du weniger arbeitest als vergleichbare Vollzeitkräfte im Betrieb.
Wie viel Brutto bleibt bei 40 auf 30 Stunden?
Bei anteiliger Umrechnung bleiben 75 Prozent des Vollzeit-Bruttos. Aus 3.500 € werden rechnerisch 2.625 €, aus 4.500 € werden 3.375 €.
Wie viel Netto verliere ich bei 30 Stunden?
In der Modellrechnung sind es rund 352 € bei 2.500 € Ausgangsbrutto, rund 498 € bei 3.500 € und rund 615 € bei 4.500 € – jeweils Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Der Verlust liegt damit unter den 25 Prozent, die man beim Brutto verliert.
Warum steigt der Netto-Stundenlohn, wenn ich reduziere?
Weil Lohnsteuer progressiv wirkt: Ein niedrigeres Jahreseinkommen wird mit einem niedrigeren Durchschnittssatz besteuert. Jede verbleibende Arbeitsstunde bringt dadurch netto etwas mehr als vorher.
Ab wann lohnt sich 32 statt 30 Stunden?
Wenn du knapp über einer Grenze bleiben willst – etwa oberhalb von 2.000 € Monatsbrutto, wo der Midijob-Übergangsbereich endet – oder wenn dein Arbeitgeber Vier-Tage-Modelle nur ab 32 Stunden anbietet. Rechnerisch sind 32 Stunden in allen drei Beispielen rund 100 bis 130 € mehr Netto als 30 Stunden.
Habe ich einen Anspruch auf 30 Stunden?
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz kannst du eine Verringerung verlangen, wenn dein Betrieb in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform vorliegen.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig im Browser und wird nicht an unseren Server übertragen.
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