Praxis · Stand August 2026 · Lesezeit 6 Minuten
Teilzeit auf Vollzeit aufstocken: was vom Mehr-Brutto netto ankommt
Von 25 auf 40 Wochenstunden steigt das Monatsbrutto bei 20 € Stundenlohn von 2.166,67 € auf 3.466,67 € — plus 60 Prozent. Netto sind es statt rund 1.583 € nur etwa 2.331 €, also plus 47 Prozent. Vom Brutto-Zuwachs von 1.300 € kommen rund 748 € an, das sind 58 Prozent (Steuerklasse I, Stand August 2026).

Die Umrechnung in eine Richtung, die selten gerechnet wird
Der Weg von Vollzeit in Teilzeit ist gut dokumentiert, der Rückweg kaum. Dabei ist die Aufstockung der häufigere Fall: Kinder kommen in die Schule, die Pflegesituation entspannt sich, das Studium endet. Rechnerisch ist der erste Schritt simpel — neues Brutto = altes Brutto × neue Wochenstunden ÷ alte Wochenstunden. Aus 2.166,67 € bei 25 Stunden werden bei 35 Stunden also 2.166,67 × 35 ÷ 25 = 3.033,33 €.
Der zweite Schritt ist der, an dem Haushaltsplanungen scheitern: Das Netto folgt dieser Proportion nicht. Wer den Brutto-Zuwachs mit einem gefühlten Abzug von 30 Prozent überschlägt, plant regelmäßig 100 bis 200 € im Monat zu viel ein. Realistisch bleiben von jedem zusätzlichen Brutto-Euro zwischen 52 und 60 Cent.
Aufstocken von 25 Wochenstunden: Netto je Stufe
Ausgangspunkt ist ein Stundenlohn von 20 € und eine Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden. Die Spalte „Netto-Anteil am Zuwachs" zeigt, welcher Teil des zusätzlichen Bruttos tatsächlich auf dem Konto landet.
| Neue Stunden | Monatsbrutto | Netto (geschätzt) | Netto-Plus | Netto-Anteil am Zuwachs |
|---|---|---|---|---|
| 25 (Ausgang) | 2.166,67 € | ≈ 1.583 € | — | — |
| 28 | 2.426,67 € | ≈ 1.735 € | + 152 € | 58 % |
| 30 | 2.600,00 € | ≈ 1.837 € | + 254 € | 59 % |
| 35 | 3.033,33 € | ≈ 2.086 € | + 503 € | 58 % |
| 40 | 3.466,67 € | ≈ 2.331 € | + 748 € | 58 % |
Annahmen: Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Kinder, gesetzlich versichert mit 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag, Nordrhein-Westfalen, Rechenstand 2026. Fünf zusätzliche Wochenstunden bringen in diesem Korridor also verlässlich rund 250 € netto — eine Faustzahl, die für die Haushaltsrechnung deutlich besser taugt als der Brutto-Dreisatz.
Warum die erste Stufe am wenigsten bringt
Bei niedrigen Ausgangsstunden fällt der Zugewinn schwächer aus als weiter oben. Der Grund ist der Midijob-Übergangsbereich zwischen 603 € und 2.000 € Monatsbrutto: In diesem Korridor ist die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben gemindert, und zwar gleitend bis zur Obergrenze. Wer diese Grenze durch die Aufstockung überschreitet, verliert die Entlastung schrittweise und zahlt oberhalb den vollen Beitragssatz.
| Aufstockung | Brutto-Plus | Netto-Plus | Netto-Anteil |
|---|---|---|---|
| 20 → 25 Stunden | + 433,33 € | ≈ + 225 € | 52 % |
| 20 → 30 Stunden | + 866,67 € | ≈ + 479 € | 55 % |
| 30 → 35 Stunden | + 433,33 € | ≈ + 249 € | 57 % |
| 30 → 40 Stunden | + 866,67 € | ≈ + 494 € | 57 % |
Gleiche Annahmen wie oben: 20 € Stundenlohn, Steuerklasse I ohne Kirchensteuer, keine Kinder, gesetzliche Krankenversicherung mit 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag, Nordrhein-Westfalen, Rechenstand 2026. Mit anderer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuerpflicht oder abweichendem Zusatzbeitrag verschieben sich die Prozentwerte um mehrere Punkte — die Quoten sind Beispielwerte, keine allgemeingültigen Sätze.
Der Unterschied zwischen 52 und 57 Prozent klingt klein, macht bei 866,67 € Brutto-Plus aber rund 43 € im Monat aus. Die Mechanik dahinter steht ausführlich unter Teilzeit und Midijob; wie sich derselbe Effekt in der Gegenrichtung auswirkt, zeigt die Seite Stundenmodelle im Vergleich.
Vier Posten, die den Zugewinn auffressen
Betreuungskosten: Kita-Beiträge sind vielerorts einkommensabhängig und steigen mit dem höheren Brutto; zusätzliche Randzeiten oder Hortstunden kommen obendrauf. Beides gehört gegengerechnet, bevor die Stundenzahl unterschrieben wird. Fahrtkosten: Mehr Arbeitstage bedeuten mehr Fahrten, das Deutschlandticket oder die Pendelstrecke skalieren mit. Steuerklassen-Kombination: Bei Ehepaaren in der Kombination III/V verschiebt eine Aufstockung das Verhältnis der Einkommen deutlich — ein Wechsel zu IV/IV mit Faktor bringt unterjährig oft mehr Netto, ohne dass sich die Jahressteuer ändert. Details dazu stehen unter Steuerklasse bei Teilzeit. Familienversicherung: Wer aus einem sehr kleinen Pensum aufstockt und die beitragsfreie Familienversicherung verlässt, zahlt ab dem ersten Euro darüber eigene Beiträge.
Rechtlich: Anspruch auf mehr Stunden?
Ein direkter Anspruch auf Aufstockung existiert nicht. § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber aber, einen teilzeitbeschäftigten Menschen, der seinen Wunsch nach längerer Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen — es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder die Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter stehen entgegen. Seit der Reform 2019 muss der Betrieb diese Gründe darlegen, nicht die Beschäftigten deren Fehlen.
Anders gelagert ist § 9a: Die Vorschrift regelt keinen Anspruch auf Aufstockung, sondern die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, die sogenannte Brückenteilzeit. Wer sie vereinbart hat, ist trotzdem besser gestellt — die Befristung läuft nach ein bis fünf Jahren aus, danach gilt automatisch wieder die vorherige Arbeitszeit, ohne erneuten Antrag und ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Voraussetzung ist ein Betrieb mit in der Regel mehr als 45 Beschäftigten, ein Arbeitsverhältnis von über sechs Monaten und ein Antrag, der spätestens drei Monate vor Beginn in Textform gestellt wird. Wer dagegen unbefristet reduziert hat, fällt zurück auf die schwächere Bevorzugungsregel des § 9. Beide Absätze sind eine Orientierung und ersetzen keine arbeitsrechtliche Beratung. Der Wunsch nach Verlängerung sollte in jedem Fall schriftlich angezeigt werden, mit Datum und gewünschtem Umfang; erst ab dieser Anzeige greift die Bevorzugung. Wer sich intern auf eine ausgeschriebene Vollzeitstelle bewirbt, braucht dafür ohnehin vollständige Unterlagen — eine passende Lebenslauf-Vorlage spart dabei den halben Abend.
In vier Schritten zur eigenen Zahl
Erstens: aktuelles Monatsbrutto und Wochenstunden aus der Abrechnung nehmen. Zweitens: mit der Formel das neue Brutto bilden. Drittens: beide Werte nacheinander im Rechner eingeben — mit Steuerklasse, Bundesland, Kinderzahl und dem eigenen Krankenkassen-Zusatzbeitrag, denn dieser schwankt je Kasse um mehr als einen Prozentpunkt. Viertens: die Differenz der Netto-Werte um Betreuungs- und Fahrtkosten bereinigen. Was dann bleibt, ist der ehrliche Monatsgewinn der Aufstockung. Die Gegenüberstellung beider Modelle in einer Ansicht liefert der Vollzeit-Teilzeit-Vergleich, die umgekehrte Richtung erklärt der Beitrag Gehalt von Vollzeit auf Teilzeit umrechnen.
Aufstockung im Teilzeit-Rechner prüfen
FAQ
Wie viel netto bleibt von der Aufstockung auf Vollzeit?
Rund 55 bis 60 Prozent des Brutto-Zuwachses. Wer von 25 auf 40 Wochenstunden aufstockt, gewinnt bei 20 Euro Stundenlohn 1.300 Euro brutto, aber nur etwa 748 Euro netto. Das Brutto steigt um 60 Prozent, das Netto um rund 47 Prozent.
Habe ich einen Anspruch darauf, meine Stunden wieder zu erhöhen?
Einen unmittelbaren Anspruch auf mehr Stunden gibt es nicht. Nach Paragraf 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz muss der Arbeitgeber einen Teilzeitbeschäftigten mit angezeigtem Verlängerungswunsch bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Wer Brückenteilzeit nach Paragraf 9a vereinbart hat, kehrt automatisch zur alten Stundenzahl zurück.
Warum lohnt sich die erste Aufstockungsstufe oft am wenigsten?
Weil dabei häufig der Midijob-Übergangsbereich verlassen wird. Bis 2.000 Euro Monatsbrutto ist der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben gemindert, darüber gilt der volle Satz. Von 20 auf 25 Wochenstunden bleiben deshalb nur etwa 52 Prozent des Brutto-Zuwachses übrig, von 30 auf 40 Stunden dagegen rund 58 Prozent.
Hinweis: Alle Werte sind vereinfachte Schätzungen zur Orientierung (Rechenstand 2026) und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind Lohnabrechnung, Steuerbescheid und Auskünfte der zuständigen Stellen.
