Teilzeit-Netto berechnen: Schritt für Schritt
Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 · Lesezeit: 6–8 Min.

Kurzantwort
Teilzeit-Netto entsteht in zwei Rechenschritten: erst das anteilige Brutto, dann die Abzüge auf dieses neue Brutto. Wer bei 3.600 € Vollzeit-Brutto von 40 auf 30 Stunden geht, hat 2.700 € Teilzeit-Brutto und in unserer Modellrechnung rund 1.895 € netto – 510 € weniger als vorher, also rund 51 € je abgegebener Wochenstunde. Diese Seite rechnet den Fall Zeile für Zeile vor.
In fünf Schritten vom Vollzeit-Brutto zum Teilzeit-Netto
- Teilzeit-Brutto bilden. Vollzeit-Brutto mal Teilzeitstunden geteilt durch Vollzeitstunden. 3.600 € × 30 ÷ 40 = 2.700 €. Prüfe dabei, welche Stundenzahl im Betrieb als Vollzeit gilt – 38,5 oder 39 Stunden sind häufig und verändern das Ergebnis.
- Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung abziehen. Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent, Krankenversicherung 8,75 Prozent (die Hälfte aus 14,6 Prozent allgemeinem Satz und 2,9 Prozent Zusatzbeitrag) sowie Pflegeversicherung 2,4 Prozent für Kinderlose beziehungsweise 1,8 Prozent mit mindestens einem Kind.
- Zu versteuerndes Einkommen ermitteln. Vom Jahresbrutto gehen die Sozialabgaben als Vorsorgeaufwand ab, dazu der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €.
- Lohnsteuer und Zuschläge berechnen. Auf den Rest wird der Einkommensteuertarif angewendet, abgewandelt nach Steuerklasse. Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb der Freigrenze auf die Jahreslohnsteuer an, Kirchensteuer nur bei Kirchenmitgliedschaft.
- Nettoverlust und Netto je Stunde bilden. Ziehe das neue Netto vom alten ab und teile die Differenz durch die Zahl der abgegebenen Wochenstunden. Erst diese Zahl macht Teilzeit vergleichbar.
Der Fall im Detail: 3.600 €, Steuerklasse I, 40 auf 30 Stunden
| Position | Satz | Vollzeit 3.600 € | Teilzeit 2.700 € |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,30 % | 335 € | 251 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,30 % | 47 € | 35 € |
| Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag | 8,75 % | 315 € | 236 € |
| Pflegeversicherung (kinderlos) | 2,40 % | 86 € | 65 € |
| Lohnsteuer | progressiv | 412 € | 218 € |
| Solidaritätszuschlag | unter Freigrenze | 0 € | 0 € |
| Summe Abzüge | — | 1.195 € | 805 € |
| Netto | — | 2.405 € | 1.895 € |
Modellrechnung für Steuerklasse I in Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, ohne Kinder, gesetzlich versichert, Rechenstand 2026. Rundungsdifferenzen von ein bis zwei Euro sind möglich.
Die Kennzahl, auf die es ankommt
Vom Brutto verschwinden 900 €, vom Netto nur 510 €. Die Differenz von 390 € wäre ohnehin an Steuer und Sozialversicherung gegangen – du gibst also 900 € ab, spürst aber nur 57 Prozent davon. Auf die zehn abgegebenen Wochenstunden gerechnet kostet dich jede Stunde weniger Arbeit rund 51 € Monatsnetto.
Diese Kennzahl lässt sich weiterverwenden. Willst du statt zehn nur vier Stunden abgeben, also auf 36 Stunden gehen, liegst du überschlagsweise bei rund 204 € weniger Netto. Umgekehrt steigt dein Netto-Stundenlohn von 13,88 € in Vollzeit auf 14,58 € in Teilzeit, weil das niedrigere Jahreseinkommen mit einem niedrigeren Durchschnittssteuersatz belastet wird.
Vier Fehler beim Selberrechnen
- Brutto-Prozent mit Netto-Prozent verwechseln. 25 Prozent weniger Brutto bedeuten fast nie 25 Prozent weniger Netto. Im Beispiel oben sind es 21 Prozent.
- Den Zusatzbeitrag vergessen. Viele rechnen nur mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag kommt obendrauf und wird ebenfalls geteilt.
- Das 13. Gehalt ignorieren. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden in vielen Verträgen anteilig gekürzt. Wer aufs Jahr rechnet, muss diese Zahlungen mitkürzen – sonst fällt die Jährlichkeit zu günstig aus.
- Zuschläge als sicher einplanen. Schicht-, Nacht- und Wochenendzuschläge hängen an der konkreten Lage der Arbeitszeit. Wer in Teilzeit nur noch tagsüber arbeitet, verliert sie ganz, nicht nur anteilig.
Was das Modell nicht abbildet
Die Rechnung ist bewusst vereinfacht und liefert eine Orientierung, keine Lohnabrechnung. Nicht enthalten sind individuelle Freibeträge aus der Steuerkarte, Kinderfreibeträge, das Faktorverfahren im Detail, private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Dienstwagen und andere Sachbezüge, mehrere Beschäftigungen sowie Einmalzahlungen. Wie sich die einzelnen Beitragssätze zusammensetzen, steht auf der Seite Sozialabgaben in Teilzeit; welche Rolle die Steuerklasse spielt, klärt Teilzeit und Steuerklasse.
Häufige Fragen zur Teilzeit-Berechnung
Wie rechne ich mein Teilzeit-Brutto aus?
Vollzeit-Brutto mal gewünschte Wochenstunden geteilt durch die betriebliche Vollzeitstundenzahl. Bei 3.600 € und einem Wechsel von 40 auf 30 Stunden sind das 3.600 × 30 ÷ 40 = 2.700 €.
Wie viel Netto verliere ich pro reduzierter Wochenstunde?
Im Beispiel mit 3.600 € Vollzeit-Brutto sind es rund 51 € Monatsnetto je Wochenstunde, die du abgibst. Diese Kennzahl ist griffiger als der Monatsbetrag, weil du damit auch Zwischenschritte wie 36 oder 32 Stunden abschätzen kannst.
Warum sinkt mein Netto langsamer als mein Brutto?
Weil ein Teil des weggefallenen Bruttos ohnehin an Steuer und Sozialabgaben gegangen wäre. Im Beispiel entfallen 900 € Brutto, netto fehlen aber nur 510 € – die restlichen 390 € waren Abzüge.
Welchen Krankenkassen-Zusatzbeitrag soll ich eintragen?
Den Satz deiner eigenen Kasse, nicht den Vorgabewert. Er steht auf der Beitragsmitteilung der Krankenkasse. Getragen wird er zur Hälfte von dir, jeder Prozentpunkt kostet bei 2.700 € Brutto rund 13,50 € im Monat.
Kann ich direkt mein Teilzeit-Brutto eintragen?
Ja. Der Rechner akzeptiert beides. Wenn du das Teilzeit-Brutto schon kennst, überspringst du Schritt eins und setzt Vollzeit- und Teilzeitstunden gleich.
Warum weicht das Ergebnis von meiner Lohnabrechnung ab?
Weil das Modell mit Pauschalen rechnet und individuelle Freibeträge, Kinderfreibeträge, Faktorverfahren, betriebliche Altersvorsorge, Sachbezüge oder Einmalzahlungen nicht kennt. Für verbindliche Werte zählt immer die Abrechnung deines Arbeitgebers.
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