Teilzeit Netto-Tabelle 2026: Was von 603 bis 2.500 € brutto bleibt
Zuletzt aktualisiert: 18. Oktober 2026 · Lesezeit: 5 Min.
Kurzantwort
Von 1.500 € brutto bleiben 2026 in Steuerklasse 1 rund 1.207 € netto, von 1.000 € rund 875 € und von 2.000 € rund 1.484 € (NRW, keine Kinder, keine Kirchensteuer). Stand: Oktober 2026. Bis 2.000 € brutto gilt der Übergangsbereich, deshalb fallen die Sozialabgaben dort niedriger aus als bei voller Beitragsberechnung.
Netto-Tabelle nach Bruttolohn und Steuerklasse
Die Werte stammen aus demselben Rechenkern wie der Teilzeit-Rechner. Annahmen: Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kinder (also mit Zuschlag zur Pflegeversicherung), keine Kirchensteuer, keine Freibeträge. Alle Beträge in Euro im Monat.
| Brutto in € | Kl. 1 und 4 | Kl. 2 | Kl. 3 | Kl. 5 | Kl. 6 |
|---|---|---|---|---|---|
| 603,00 | 603,00 | 603,00 | 603,00 | 603,00 | 603,00 |
| 800,00 | 736,59 | 736,59 | 736,59 | 671,95 | 607,31 |
| 1.000,00 | 874,67 | 874,67 | 874,67 | 792,78 | 710,89 |
| 1.200,00 | 1.012,74 | 1.012,74 | 1.012,74 | 913,21 | 813,68 |
| 1.500,00 | 1.207,10 | 1.219,83 | 1.219,83 | 1.086,72 | 966,34 |
| 1.800,00 | 1.376,61 | 1.426,93 | 1.426,93 | 1.246,91 | 1.117,21 |
| 2.000,00 | 1.484,39 | 1.553,80 | 1.565,00 | 1.350,60 | 1.216,81 |
| 2.200,00 | 1.603,07 | 1.683,11 | 1.721,50 | 1.465,91 | 1.328,75 |
| 2.500,00 | 1.779,12 | 1.867,01 | 1.956,25 | 1.636,94 | 1.494,76 |
603 € ist die Minijob-Grenze 2026. Die Zeile zeigt den Betrag ohne Abzüge, wie er bei einem Minijob mit Befreiung von der Rentenversicherung ankommt. Ab 603,01 € beginnt der Übergangsbereich.
So liest du die Tabelle
- Bruttolohn suchen: Nimm die Zeile, die deinem Monatsbrutto am nächsten liegt. Liegt dein Wert dazwischen, liegt auch dein Netto ungefähr dazwischen.
- Steuerklasse wählen: Ledige rechnen mit Klasse 1, Alleinerziehende mit Klasse 2. Verheiratete wählen Klasse 4 oder die Kombination 3 und 5.
- Abweichungen prüfen: Kinder, Kirchensteuer, ein anderer Zusatzbeitrag oder Sachsen verändern das Ergebnis. Dafür gibst du deine Werte direkt in den Rechner ein.
Was in den Steuerklassen passiert
Klasse 1 und 4: Bis 1.200 € brutto fällt nach dem Rechenmodell keine Lohnsteuer an. Bei 1.500 € sind es 12,73 €, bei 2.500 € schon 177,13 € im Monat.
Klasse 2: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hält die Lohnsteuer bis 1.800 € bei 0 €. Bei 2.500 € liegt sie mit 89,24 € etwa halb so hoch wie in Klasse 1.
Klasse 3: Durch den doppelten Grundfreibetrag bleibt die Lohnsteuer in der ganzen Tabelle bei 0 €. Das Netto ist hier nur Brutto minus Sozialabgaben.
Klasse 5: Ohne eigenen Grundfreibetrag wird ab dem ersten Euro über der Minijob-Grenze Lohnsteuer fällig: 64,64 € bei 800 €, 133,11 € bei 1.500 €. Über die Steuererklärung gleicht sich das mit Klasse 3 des Partners aus. Mehr dazu unter Steuerklasse in Teilzeit.
Klasse 6: Sie gilt für einen zweiten Job und hat die höchsten Abzüge. Von 1.500 € bleiben 966,34 €.
Der Übergangsbereich: warum 1.000 € fast 100 € mehr Netto bringen
Zwischen 603,01 € und 2.000 € brutto berechnen die Sozialversicherungen deinen Anteil nicht vom vollen Lohn, sondern von einer reduzierten Bemessungsgrundlage (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Direkt über der Minijob-Grenze zahlst du fast nichts, bei 2.000 € den vollen Anteil. Die Rente berechnet sich trotzdem aus dem vollen Lohn.
| Brutto | Sozialabgaben mit Übergangsbereich | Sozialabgaben voll berechnet | Netto Klasse 1 mit | Netto Klasse 1 ohne |
|---|---|---|---|---|
| 1.000,00 € | 125,33 € | 217,50 € | 874,67 € | 782,50 € |
| 1.500,00 € | 280,17 € | 326,25 € | 1.207,10 € | 1.168,09 € |
| 2.000,00 € | 435,00 € | 435,00 € | 1.484,39 € | 1.484,39 € |
Bei 1.500 € beträgt der Vorteil 46,08 € an Abgaben, netto kommen 39,01 € mehr an. Die Lücke entsteht, weil niedrigere Beiträge auch eine kleinere Vorsorgepauschale bedeuten und die Lohnsteuer dadurch leicht steigt. Ausführlich: Teilzeit, Midijob und Minijob.
Beispiel: 1.500 € brutto in Steuerklasse 1
| Posten | Betrag im Monat |
|---|---|
| Bruttolohn | 1.500,00 € |
| Rentenversicherung | −119,43 € |
| Arbeitslosenversicherung | −16,69 € |
| Krankenversicherung mit Zusatzbeitrag | −112,37 € |
| Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag | −31,68 € |
| Lohnsteuer | −12,73 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Netto | 1.207,10 € |
Die Sozialabgaben summieren sich auf 280,17 €, das sind 18,7 % des Bruttos. Bei voller Beitragsberechnung wären es 21,75 %. Wie sich die einzelnen Beiträge zusammensetzen, zeigt Sozialabgaben in Teilzeit.
Typische Fehler beim Ablesen
- Prozent vom Vollzeit-Netto rechnen: Wer von 3.000 € auf 1.500 € brutto halbiert, hat nicht das halbe Netto. Durch Übergangsbereich und Steuerprogression bleibt mehr. Die Rechnung nach Stunden zeigt die Netto-Tabelle für 20, 25 und 30 Stunden.
- Klasse 5 als Verlust sehen: Die hohe Lohnsteuer in Klasse 5 ist eine Vorauszahlung. Was zu viel ist, kommt über die gemeinsame Steuererklärung zurück.
- Den Minijob-Wert übertragen: Bei 603 € gibt es keine Abzüge, bei 604 € schon kleine Beiträge. Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn und gilt nur für das laufende Jahr.
- Sachsen übersehen: Dort zahlen Beschäftigte einen höheren Anteil zur Pflegeversicherung. Wähle im Rechner das Bundesland Sachsen.
Quellen und Rechenstand
- Lohnsteuer: Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, Gegenprobe mit dem BMF-Steuerrechner. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €.
- Übergangsbereich und Minijob-Grenze: § 20 SGB IV und Minijob-Zentrale (603 € ab 1. Januar 2026, Übergangsbereich bis 2.000 €, Faktor F 0,6619).
- Beitragssätze Arbeitnehmeranteil: Rente 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %, Bundesgesundheitsministerium), Pflege 1,8 % plus 0,6 % Zuschlag für Kinderlose.
Die Tabelle ist eine Schätzung mit den genannten Annahmen und ersetzt keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt von 1.500 € brutto in Teilzeit?
In Steuerklasse 1 bleiben 2026 rund 1.207 € netto (NRW, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %). In Klasse 3 sind es rund 1.220 €, in Klasse 5 rund 1.087 €. Weil 1.500 € im Übergangsbereich liegen, sind die Sozialabgaben niedriger als bei einer regulären Beschäftigung.
Ab welchem Bruttolohn zahle ich in Teilzeit Lohnsteuer?
In Steuerklasse 1 fällt nach dem Rechenmodell bei 1.200 € brutto noch keine Lohnsteuer an, bei 1.500 € sind es rund 13 € im Monat. In Steuerklasse 3 bleibt die Lohnsteuer in der ganzen Tabelle bis 2.500 € bei 0 €. In den Klassen 5 und 6 wird schon ab dem ersten Euro über der Minijob-Grenze Lohnsteuer fällig.
Warum sind Steuerklasse 1 und 4 in der Tabelle gleich?
Für die Lohnsteuer rechnen Klasse 1 und Klasse 4 ohne Faktor mit denselben Freibeträgen. Der Unterschied liegt nur im Familienstand: Klasse 4 gilt für Verheiratete, die beide ähnlich viel verdienen.
Was bringt der Übergangsbereich bei 1.000 € brutto?
Bei 1.000 € brutto zahlst du nach dem Rechenmodell rund 125 € Sozialabgaben statt rund 218 € bei voller Beitragsberechnung. In Steuerklasse 1 bleiben so rund 875 € statt 783 € netto. Bis 2.000 € brutto schmilzt dieser Vorteil auf null.
Gilt die Tabelle auch für einen Nebenjob?
Ein zweiter Job neben dem Hauptjob läuft in Steuerklasse 6. Dafür steht eine eigene Spalte in der Tabelle. Ein Minijob bis 603 € bleibt für dich als Beschäftigten in der Regel ohne Lohnsteuer und, wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, ohne Abzüge.
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