Checkliste · aktualisiert Oktober 2026 · Lesezeit 4 Minuten

Teilzeit beantragen: Checkliste mit Frist, Antrag und Netto-Rechnung

Teilzeitwechsel mit Dokumenten und Netto-Rechner planen
Teilzeit-Entscheidungen werden klarer, wenn Stunden, Brutto und Netto zusammen betrachtet werden.

Den Antrag auf Teilzeit stellst du spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn, mit Umfang und Verteilung der Stunden. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate und der Betrieb hat in der Regel mehr als 15 Beschäftigte (§ 8 TzBfG). Stand Oktober 2026.

Kurzantwort: das brauchst du vor dem Antrag

  1. Voraussetzungen prüfen: mehr als sechs Monate im Betrieb, Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten (Auszubildende zählen nicht mit).
  2. Wunschmodell festlegen: Wochenstunden und gewünschte Verteilung (z. B. 4 Tage à 7,5 Stunden oder 5 Vormittage).
  3. Netto nachrechnen: Was am Monatsende übrig bleibt, entscheidet, ob das Modell trägt. Rechne es im Teilzeit-Netto-Rechner.
  4. Antrag stellen: mindestens drei Monate vor Beginn, am besten schriftlich oder in Textform und mit Datum, damit die Fristen nachweisbar sind.
  5. Fristen notieren: Antwort des Arbeitgebers und Folgen bei Schweigen (siehe unten).

Fristen und Ablauf nach § 8 TzBfG

SchrittFristWas gilt
Antrag stellenspätestens 3 Monate vor BeginnUmfang und Verteilung der Arbeitszeit nennen
Gesprächnach dem AntragArbeitgeber soll mit dir eine einvernehmliche Lösung erörtern
Entscheidung des Arbeitgebersspätestens 1 Monat vor BeginnAblehnung nur aus betrieblichen Gründen, schriftlich
Keine rechtzeitige Ablehnungnach FristablaufDie Arbeitszeit gilt als wie beantragt geändert
Nach einer berechtigten Ablehnung2 JahreNeuer Antrag frühestens nach zwei Jahren

Wer nur für begrenzte Zeit reduzieren will, prüft zusätzlich die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG (ein bis fünf Jahre mit Rückkehrrecht auf die frühere Stundenzahl). Sie gilt erst in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten und ist an eigene Zumutbarkeitsgrenzen gebunden. Für den umgekehrten Weg siehe Teilzeit auf Vollzeit aufstocken.

Unterlagen und Zahlen für den Antrag

Beispiel: 40 auf 30 Stunden bei 4.200 € Vollzeit-Brutto

Berechnet mit dem Rechenkern dieses Rechners: Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, Nordrhein-Westfalen, kinderlos, 14,6 % allgemeiner Satz plus 2,9 % Zusatzbeitrag.

ModellBrutto / MonatNetto / Monat
40 Std.4.200 €2.733 €
30 Std.3.150 €2.153 €
Differenz−1.050 €−580 €

Das Brutto sinkt um 25 %, das Netto nur um rund 21 %, weil die Steuerprogression nachlässt. Wie sich die Stufen 20, 25 und 30 Stunden unterscheiden, zeigt die Netto-Tabelle für 20, 25 und 30 Stunden; ob das Netto zu deinen Fixkosten passt, prüfst du mit dem Teilzeitbudget.

Formulierung für den Antrag

„Hiermit beantrage ich nach § 8 TzBfG, meine wöchentliche Arbeitszeit ab dem 1. [Monat Jahr] von 40 auf 30 Stunden zu reduzieren. Ich wünsche die Verteilung auf vier Tage von Montag bis Donnerstag. Ich bitte um ein Gespräch und eine schriftliche Rückmeldung.“ Nenne keine Gründe, wenn du sie nicht nennen willst; das Gesetz verlangt keine Begründung.

Typische Fehler

Nächster Schritt: Rechne dein Wunschmodell im Teilzeit-Netto-Rechner und vergleiche es mit dem Vollzeit-Teilzeit-Vergleich.

FAQ

Wie früh muss ich Teilzeit beantragen?

Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn (§ 8 Abs. 2 TzBfG). Früher ist erlaubt und gibt beiden Seiten mehr Spielraum.

Darf mein Arbeitgeber die Teilzeit ablehnen?

Nur aus betrieblichen Gründen, etwa wenn die Reduzierung die Organisation oder den Arbeitsablauf wesentlich beeinträchtigt. Die Ablehnung muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich erfolgen, sonst gilt die Teilzeit wie beantragt.

Gilt der Anspruch in jedem Betrieb?

Nein. Der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 15 Beschäftigte haben, und dein Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen. In kleineren Betrieben hilft nur eine Vereinbarung.

Methodik und Quellen: Fristen und Voraussetzungen nach § 8 und § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz (gesetze-im-internet.de/tzbfg). Netto-Werte: eigene Schätzung nach Einkommensteuertarif § 32a EStG 2026 und den Sozialversicherungswerten 2026 aus dem Rechenkern dieser Seite, Stand 18.10.2026. Der Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung; im Einzelfall können Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag abweichen.